20. september 2023
Auf der Mitgliederversammlung der AG Verleih im Rahmen der Filmkunstmesse Leipzig wurde heute Katharina Günther (Plaion Pictures) als neues Mitglied in den Vorstand der AG Verleih – Verband der unabhängigen Filmverleihe gewählt. Der bisherige Vorstand, Björn Hoffmann (Pandora Film), Torsten Frehse (Neue Visionen), Hans-Christian Böse (Piffl Medien), Michael Kölmel (Weltkino), Michael Höfner (GMfilms), Alexandre Dupont-Geisselmann (farbfilm verleih) und Joachim Kühn (Real Fiction Filme), wurde für eine weitere Amtszeit bestätigt.
Katharina Günther verantwortet seit November 2022 bei Plaion Pictures die Herausbringungskampagnen, zuletzt u.a. DIE FRAU IM NEBEL, THE WHALE und PONYHERZ. Zuvor war sie bereits acht Jahre beim Independent Filmverleih Weltkino tätig. „Die Arbeit der AG Verleih ist aktuell wichtiger denn je und ich freue mich sehr, diese nun aktiv mit unterstützen zu können.“
Als Vorstandsvorsitzender wurde erneut Björn Hoffmann im Amt bestätigt.
30. juni 2023
Die AG Verleih ist Mitglied der Initiative Netzwerk Film & Demokratie
Rechter Populismus und Extremismus drängen an die Macht oder sind dort schon angekommen. Ihre strategischen Angriffspunkte: die Justiz, unabhängiger Journalismus und die Kultur – ein Ziel mit vermeintlich großem Empörungspotential und Öffentlichkeitswirkung: Ausstellungen werden geschlossen, Theatervorstellungen gestört, exponierte Einzelpersonen privat mit Abmahnungen und online mit Hate‐Speech überzogen, die Freiheit der Kunst wird angegriffen. Was steckt hinter den Strategien der Neuen Rechten und wie können wir uns als Kulturbranche schützen und wehren? In diesem Gespräch beleuchten wir konkrete Szenarien und mögliche Konsequenzen für unsere Branche und stellen verschiedene Initiativen und Ideen vor, wie wir uns gegen Angriffe vernetzen, solidarisieren und verteidigen können.
Ein Gespräch mit Peter Laudenbach (Journalist & Autor), Sebastian Sudrow und Justiziarin Hannah Vos (FragDenStaat), Julia von Heinz (Regisseurin, Produzentin und Drehbuchautorin), Johannes Kagerer (Netzwerk Film & Demokratie) und der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus in Bayern unter der Moderation von Julia Weigl (Filmfest München). Eine Aufzeichnung 26.06.2023 im Theatersaal des Amerikahauses im Rahmen des Filmfest München: https://www.youtube.com/watch?v=jcRekKVjmLQ
15. juni 2023
In einem gemeinsamen Papier fassen die Arthouse-Verbände AG Kino – Gilde, AG Verleih sowie der Verband der Filmexporteure ihre Vorstellungen von einer nachhaltigen Reform der deutschen Film- und Kinoförderung zusammen. Sie schlagen vor, bei der Reform verstärkt von der Auswertung her zu denken, da der Erfolg künstlerisch anspruchsvoller Filme in allen Verwertungsstufen im Wesentlichen von funktionierenden Kino- und Verleih- /Vertriebsstrukturen abhängig ist.
Die Verbände sind überzeugt, dass eine ganzheitliche Filmförderung sowohl die Publikumsentwicklung, die Herausbringung als auch die Bewerbung von Filmen national und international umfassen sollte. Zu diesem Zweck schlagen sie neue, miteinander verzahnte Förderansätze vor, die sich auch mit Blick aufs Ausland nachhaltig auf die Stärkung der Programm- und Kinovielfalt sowie den Erfolg der Filme auswirken und die Wettbewerbskraft der deutschen Filmindustrie entschieden stärken würden. Eine Gewichtsverlagerung in der Verteilung der Fördermittel darf daher kein Tabu sein.
Christian Bräuer (Vorstand, AG Kino – Gilde): „Der Fortbestand der unabhängigen Film- und Kinobranche in Deutschland hängt maßgeblich davon ab, ob eine Strategie entwickelt wird, um ihre Vielfalt im Zeitalter der Monopolisierung zu schützen. Mit ihrem Einsatz für sichtbare Programmvielfalt, neue Talente und den Publikumsmarkt sind sie von zentraler Bedeutung für die unabhängige Filmindustrie. Sie zu erhalten, ihr über die reguläre Programmarbeit hinausgehendes Engagement zu fördern und ihr aus dem Einsatz kulturell anspruchsvoller Filme entstehendes wirtschaftliches Risiko besser abzufedern, ist daher entscheidend. Ein bloßes Fortführen der aktuellen Förderlogik genügt nicht, um den Herausforderungen der Branche erfolgreich zu begegnen und die Zukunft des Kinos langfristig zu sichern. Die Weichen für die Zukunft werden jetzt gestellt."
Björn Hoffmann (Vorstand, AG Verleih): „Wir wünschen uns neue ganzheitliche Filmförderstrategien und damit verknüpft eine neue Wertschätzung für die Herausbringung deutscher Filme. Die Filme, die durch unsere Mitgliedsunternehmen veröffentlicht werden, sorgen maßgeblich für die Programmvielfalt in den Kinos und repräsentieren die künstlerische Bandbreite unserer Gesellschaft. Ziel eines neuen Fördersystems sollte daher auch sein, die Arbeit der unabhängigen Verleiher und Verleiherinnen verlässlicher und planbarer zu gestalten, Verleihförderungen besser auszustatten und die Struktur der Verleihunternehmen zu stärken, um Innovationen zu fördern und damit auch in Zukunft Publikumserfolge zu ermöglichen.“
Jenny Walendy (Vorstand, VDFE): „Der Fokus des neuen FFG auf die qualitative Auswertung anspruchsvoller Filme im In- und Ausland ist jetzt entscheidend. Wir sprechen gemeinsam mit Verleihen und Kinos über die Mechanismen des Filmmarktes. Die Effekte wiederholen sich in allen Auswertungsarten. Wir glauben fest an das Potential unserer Filme in der Auswertung. Es müssen jetzt strukturelle Weichen gestellt werden. Dafür gehen wir in den Dialog mit FFA und BKM.“
Die Förderkonzepte im Überblick
Für die Kinos:
Als innovatives Förderinstrument soll eine Programmkinoklassifizierung eine automatisierte Basisförderung für alle Kinos gewährleisten, die sich in hohem Maße für die Sichtbarkeit des künstlerisch anspruchsvollen Films einsetzen. Arthouse-Kinos zeigen mit über 5.000 Filmen jährlich und einem überdurchschnittlichen Anteil an deutschen Filmen die ganze Vielfalt des Filmschaffens. Nach dem Vorbild des französischen Erfolgsmodells „Classement Art et Essai“ soll dieses Engagement und die damit verbundene wirtschaftliche Risikobereitschaft finanziell abgefedert werden. Zudem schlägt die AG Kino – Gilde vor, das Zukunftsprogramm Kino mit hinreichender finanzieller Ausstattung zu verstetigen, um die dringend notwendigen Investitionen in die Zukunftsfähigkeit der Kinoinfrastruktur zu gewährleisten.
Für die Verleihe:
Statt kleinteiliger, juryabhängiger Entscheidungen schlägt die AG Verleih zwei ineinandergreifende innovative Fördermodelle vor: Durch den Verleih-Investmentfond können Vorkosten (ab einem bestimmten Budget bis zu einer Deckelung) automatisch bezuschusst werden. Dies ermöglicht Planungssicherheit und Konstanz in der Arbeit der Verleihunternehmen, um bestmögliche Sichtbarkeit für deutsche Kinofilme zu schaffen. Darüber hinaus benötigt insbesondere die Struktur der unabhängigen Verleihunternehmen in Deutschland dringend eine Stärkung, die durch einen Innovationsfond ermöglicht würde: Ein auf einem Punktesystem basierendes Förderinstrument definiert die jährliche Unterstützung, die ein auf kulturellen Film spezialisiertes Verleihunternehmen erhält. Eine freie Allokation der Mittel dieses Fonds durch den Verleih auf Basis eigener Risikoabwägung und Erfolgserwartung soll für innovative Maßnahmen und Stärkung der Strukturen genutzt werden. Zudem plädiert man für eine Harmonisierung auf europäischer Ebene: dies betrifft sowohl die Vertragsfreiheit zwischen Verleihen und Produzenten als auch die Anerkennung von Handlungskosten bei Verleihern. Der Verband fordert außerdem einen Sitz im FFA-Verwaltungsrat, um der kulturellen Filmherausbringung endlich eine Stimme zu geben.
Für die Exporteure:
Filmexporteure brauchen ein funktionales Fördermodell im Rahmen einer Referenzmittelförderung, die auch Investitionen in Minimumgarantien umfasst, angelehnt an das erfolgreiche Modell der europäischen Förderung. In diesem Rahmen kann sowohl die kommerziell erfolgreiche Auswertung als auch die Auswertung kulturell relevanter Filme gleichermaßen unterstützt werden. Ein Mittel zur Einbindung der Weltvertriebe in das Fördersystem soll zudem eine Exportabgabe aller deutschen Filme sein. Die Weltvertriebe plädieren für die Stärkung von German Films als Institution für die weltweite Sichtbarkeit deutscher Filme.
Gemeinsam stehen die drei Verbände für eine verlässliche Regulierung des Marktes. Dazu gehören eine klare Regelung der Medienchronologie in allen Auswertungsstufen und eine faire Filmbelieferung für kleinere Land- und Arthouse-Kinos zur Stärkung der Sichtbarkeit von Filmvielfalt (Programmkinostatus).
15. mai 2023
Acht Lolas für AG Verleihmitglieder-Filme, darunter Bester Spielfilm Lola in Gold, Bester Dokumentarfilm, Bester Kinderfilm.
Gleich mit acht Lolas des Deutschen Filmpreises wurden Filme von AG Verleih-Mitgliedern am vergangenen Freitag ausgezeichnet. Fünffach ausgezeichnet wurde DAS LEHRERZIMMER im Verleih von Alamode, u.a. für den Besten Film Gold, Beste Regie und Beste Darstellerin. HOLY SPIDER, ebenfalls im Verleih von Alamode gewann die Lola in Bronze. Bester Dokumentarfilm wurde ELFRIEDE JELINEK im Verleih vom farbfilm verleih. Bester Kinderfilm wurde MISSION ULJA FUNK, ebenfalls farbfilm verleih.
Claudia Roth betonte auf der Preisverleihung, dass es deutsche Filme in ihrer ganzen Vielfalt braucht: Filme, die uns zeigen, in welcher Gesellschaft wir eigentlich leben. So großartig und wichtig ein Film geworden ist, braucht es aber immer auch eine entsprechend hochklassige Herausbringung, um das volle Publikumspotential auszuschöpfen. „Kulturell bedeutsame Filme und gute Besucherzahlen sind kein Widerspruch. DAS LEHRERZIMMER beweist dies gerade eindrucksvoll. Um Vielfalt, Sichtbarkeit und Innovation im Kino zu erhalten, ist es wichtig, dass die Auswertung herausragender Filme politische Unterstützung findet. Mehr Automatismus in Kombination mit einer strukturellen Innovationsförderung sind aus unserer Sicht der richtige Ansatz für eine neue Verleihförderung. Die FFG-Novelle bietet die großartige Chance, hierfür die Basis zu schaffen.“, so die Geschäftsführerinnen der AG Verleih, Saskia Vömel und Gesine Mannheimer.
Die Gewinner*innen des Deutschen Filmpreises im Überblick:
DAS LEHRERZIMMER (Alamode Film)
Bester Spielfilm Lola in Gold
Beste Regie
Bestes Drehbuch
Beste Darstellerin
Bester Schnitt
HOLY SPIDER (Alamode Film)
Bester Film Lola in Bronze
ELFRIEDE JELINEK (farbfilm verleih)
Bester Dokumentarfilm
MISSION ULJA FUNK (farbfilm verleih)
Bester Kinderfilm
22. februar 2023
Knut Elstermann wurde anlässlich der 73. Internationalen Filmfestspiele von der AG Verleih mit dem Ehrenpreis der unabhängigen Filmverleiher 2023 ausgezeichnet. Mit dem Ehrenpreis werden seit 2017 Personen geehrt, die sich ausdrücklich für die Interessen der unabhängigen Filmschaffenden stark gemacht haben. In einer bewegenden Preisverleihung vor 300 geladenen Gästen aus der Filmbranche nahm Elstermann den Preis sichtlich bewegt entgegen. Im Anschluss feierten über 1.000 Filmschaffende ausgelassen auf der Independent Film Party den unabhängigen Film und natürlich den Preisträger.
„Wir danken Knut Elstermann für seinen unermüdlichen Einsatz, seine Begeisterung und seine Liebe für das unabhängige Kino.“, so Björn Hoffmann, Vorstandvorsitzender der AG Verleih.
„Knuts Filmjournalismus ist sowohl dem Kino und als auch jenen Sachverhalten verpflichtet, denen es notgedrungen nicht entkommt, also den politischen und ökonomischen Kräften, die unsere Wirklichkeit bestimmen. Guter Filmjournalismus jedenfalls ist immer auch eine herausragende und engagierte Expertise über den Lauf und die Lage der gegenwärtigen Welt. Und Knut Elstermann ist sein herausragender Vertreter.“, ergänzt Sylvia Müller, Geschäftsführerin Neue Visionen, die die Laudatio hielt.
Knut Elstermann setzt sich mit Herzblut seit über 30 Jahren als Journalist und Filmkritiker intensiv für das Arthousekino, für künstlerisch und gesellschaftlich herausragende Filme, ein und verschafft ihnen damit wichtige Sichtbarkeit und Relevanz. Nach seinem Journalistikstudium an der Karl-Marx-Universität Leipzig arbeitete Knut Elstermann u.a. für die Tageszeitung Neues Deutschland, die DDR-Kinozeitschrift Filmspiegel, den Jugendradiosender DT64, den Radiosender MDR Sputnik und den ORB, dem späteren RBB. „12 Uhr mittags - Das Filmmagazin“ auf Radio Eins sowie seine wöchentlichen Filmtipps immer donnerstags (auch im MDR) sind durch „Kino King Knut“ zur festen Institution für alle Film- und Kulturliebhaber*innen geworden. Knut Elstermann ist auch Autor zahlreicher Bücher und Features für Hörfunk und Fernsehen, vor allem zur Geschichte der DEFA.
Der Ehrenpreis der unabhängigen Filmverleiher wird seit 2017 von der AG Verleih gestiftet und an Personen verliehen, die sich ausdrücklich für die Interessen der unabhängigen Filmschaffenden einsetzen und sich dabei besondere Verdienste erwarben. Die letzten Preise wurden an Marianne Menze, Georg Kloster, Michael (Mike) Wiedemann und Peter Sundarp verliehen, bevor der Preis ab 2021 coronabedingt pausierte.
23. januar 2023
Alle deutschen Wettbewerbstitel der Berlinale 2023 sind im Verleih von Mitgliedsfirmen der AG Verleih, werden von ihnen in den kommenden Monaten in die Kinos gebracht und so einem breiten Publikum zugänglich gemacht:
BIS ANS ENDE DER NACHT
Regie: Christoph Hochhäusler
Verleih: Grandfilm
Kinostart: Sommer 2023
INGEBORG BACHMANN – REISE IN DIE WÜSTE
Regie: Margarethe von Trotta
Verleih: MFA+ FilmDistribution / Alamode Filmdistribution
Kinostart: 19. Oktober 2023
IRGENDWANN WERDEN WIR UNS ALLES ERZÄHLEN
Regie: Emily Atef
Verleih: Pandora Film Medien
Kinostart: 16. März 2023
MUSIC
Regie: Angela Schanelec
Verleih: Grandfilm
Kinostart: Sommer 2023
ROTER HIMMEL
Regie: Christian Petzold
Verleih: Piffl Medien
Kinostart: 20. April 2023
Saskia Vömel & Gesine Mannheimer, Geschäftsführerinnen der AG Verleih: „Der Berlinale-Wettbewerb steht für künstlerisch herausragende Filme. Wir freuen uns sehr, dass alle fünf deutschen Beiträge von Mitgliedern der AG Verleih in die Kinos gebracht werden, das unterstreicht die kulturell und auch gesellschaftlich wichtige Arbeit der unabhängigen Filmverleiher. Wir gratulieren Grandfilm, MFA+ FilmDistribution / Alamode Filmdistribution, Pandora Film Medien und Piffl Medien zur Teilnahme und dass ihre Filme dort die für sie so wichtige Plattform bekommen!“
20. januar 2023
Knut Elstermann wird anlässlich der 73. Internationalen Filmfestspiele von der AG Verleih mit dem Ehrenpreis der unabhängigen Filmverleiher ausgezeichnet.
Knut Elstermann setzt sich mit Herzblut seit über 30 Jahren als Journalist und Filmkritiker intensiv für das Arthousekino, für künstlerisch und gesellschaftlich herausragende Filme, ein und verschafft ihnen damit wichtige Sichtbarkeit und Relevanz. Nach seinem Journalistikstudium an der Karl-Marx-Universität Leipzig arbeitete Knut Elstermann u.a. für die Tageszeitung Neues Deutschland, die DDR-Kinozeitschrift Filmspiegel, den Jugendradiosender DT64, den Radiosender MDR Sputnik und den ORB, dem späteren RBB. „12 Uhr mittags - Das Filmmagazin“ auf Radio Eins sowie seine wöchentlichen Filmtipps immer donnerstags (auch im MDR) sind durch „Kino King Knut“ zur festen Institution für alle Film- und Kulturliebhaber*innen geworden. Knut Elstermann ist auch Autor zahlreicher Bücher und Features für Hörfunk und Fernsehen, vor allem zur Geschichte der DEFA.
Sein differenzierter Blick, seine genauen Analysen, seine großartigen Interviews, gepaart mit seinem profunden Filmwissen, seiner Neugier und Begeisterungsfähigkeit machen seine Auftritte zum Genuss und schaffen wichtige Orientierung für Filmfans und diejenigen, die es werden wollen.
Wir danken Knut Elstermann für seinen unermüdlichen Einsatz, seine Begeisterung und seine Liebe für das unabhängige Kino. Deshalb freuen wir uns, ihm den Ehrenpreis der unabhängigen Filmverleiher 2023 zu überreichen.
Der Ehrenpreis der unabhängigen Filmverleiher wird seit 2017 von der AG Verleih gestiftet und an Personen verliehen, die sich ausdrücklich für die Interessen der unabhängigen Filmschaffenden einsetzen und sich dabei besondere Verdienste erwarben. Die letzten Preise wurden an Marianne Menze, Georg Kloster, Michael (Mike) Wiedemann und Peter Sundarp verliehen, bevor der Preis ab 2021 coronabedingt pausierte.
In der AG Verleih sind derzeit 38 unabhängige Filmverleih-Firmen zusammengeschlossen. Unsere Mitgliedsunternehmen repräsentieren eine einzigartige Vielfalt und zeigen, dass künstlerische Qualität und kommerzieller Erfolg keinen Widerspruch bedeuten.
Die feierliche Preisverleihung findet am 21. Februar 2023 im Salon des Frannz Club Berlin statt.
12. dezember 2022
Wir gratulieren zum Gewinn des EUROPÖISCHEN FILMPREIS 2022
Europäischer Film
Europäischer Regisseur (Ruben Östlund)
Europäischer Darsteller (Zlatko Burić)
Europäischer Drehbuchautor (Ruben Östlund)
TRIANGLE OF SADNESS · Regie: Ruben Östlund · Verleih: Alamode Filmdistribution
Europäische Komödie
THE GOOD BOSS · Regie: Fernando León de Aranoa · Verleih: Alamode Filmdistribution
Europäische Schauspielerin (Vicky Krieps)
CORSAGE · Regie: Marie Kreutzer · Verleih: Alamode Filmdistribution
Europäischer Dokumentarfilm
MAIUPOLIS 2 · Regie: Mantas Kvedaravičius, Hanna Bilobrova · Verleih: RFF Real Fiction Filmverleih
8. dezember 2022
Alle fünf nominierten Filme in der Kategorie BESTER EUOPÄISCHER FILM beim 35. Europäischen Filmpreis werden in Deutschland von Mitgliedern der AG Verleih – Verband unabhängiger Filmverleiher in die Kinos gebracht. Der Preis wird an diesem Samstag in der isländischen Hauptstadt Reykjavík verliehen.
In der Kategorie BESTER EUOPÄISCHER FILM sind nominiert:
ALCARRÀS – DIE LETZTE ERNTE, Regie; Carla Simòn, Verleih: Piffl Medien
CLOSE, Regie: Lukas Dhont, Verleih: Pandora Film Medien
CORSAGE, Regie: Marie Kreutzer, Verleih: Alamode Filmdistribution
HOLY SPIDER, Regie: Ali Abbasi, Verleih: Alamode Filmdistribution
TRIANGLE OF SADNESS, Regie: Ruben Östlund, Verleih: Alamode Filmdistribution
Auch in den Kategorien Beste europäische Komödie und Beste Regie stammen sämtliche nominierten Titel von den unabhängigen Verleihern der AG Verleih. In den Kategorien Beste Darstellerin und Bestes Drehbuch sind es jeweils vier von fünf Nominierten. Dazu kommt bei den Dokumentarfilmen „Mariupolis 2“.
Saskia Vömel und Gesine Mannheimer, Geschäftsführerinnen der AG Verleih: „Wir brauchen für eine lebendige Filmlandschaft in Deutschland außergewöhnliches Kino, das Neues wagt, begeistert, auch einmal verstört und zum Nachdenken anregt. Diese Filme sichtbar zu machen und an ein möglichst breites Publikum zu tragen sowie Dialoge anzustoßen ist der Kern der wertvollen Arbeit unserer Mitgliedsunternehmen. Ohne die unabhängigen Filmverleihe in Deutschland würde dem prämierten und außergewöhnlichem Arthousekino seine entsprechende Bühne fehlen. Denn was nützt der beste Film ohne ein Publikum? Das zu betonen ist momentan absolut notwendig, weil es immer schwieriger und risikoreicher wird, diese Filme zu unterstützen. Unsere Mitgliedsfirmen stehen für Filmkunst, gesellschaftsrelevantes Kino und vor allem die Vielfalt im Kino.“
Wir gratulieren unseren Mitgliedern Alamode Filmdistribution mit gleich vier Titeln, Grandfilm, MFA+ FilmDistribution mit zwei Titeln, Pandora Film Medien, Piffl Medien, Rapid Eye Movies und RFF Real Fiction Filmverleih und drücken die Daumen für die kommende Preisverleihung.
12. september 2022
Erneut hat in diesem Jahr ein Film eines der AG Verleih-Mitgliedsunternehmen den Hauptpreis auf einem großen Filmfestival gewinnen können. Nach der Berlinale („Alcarràs“ / Piffl Medien) und den Filmfestspielen in Cannes („Triangle Of Sadness“ / Alamode) gewinnt auf den Filmfestspielen Venedig „All The Beauty And Bloodshed“ von Regisseurin Laura Poitras, der von PLAION PICTURES in die Kinos gebracht wird. Die AG VERLEIH ist der Zusammenschluss von 40 Independent Filmverleihen in Deutschland, die mit größtem persönlichem Einsatz künstlerisch und gesellschaftlich außergewöhnlichem Kino zur Sichtbarkeit bringen.
Dazu Vorstand Björn Hoffman von der AG Verleih: „Ausgezeichnete Filmkunst gibt es nur mit unabhängigen Verleihern. Das zeigen die Festivalerfolge unserer Mitgliedsunternehmen - zuletzt am Wochenende in Venedig mit „All The Beauty And The Bloodshed“. Wir freuen uns für PLAION PICTURES über diesen großartigen Festivalerfolg. Preisgekrönte Filme müssen wie überall auf der Welt auch bei uns ihren Platz im Kino finden. Wir fordern daher die Marktteilnehmer und politischen Entscheider*innen auf, alles dafür zu tun, den unabhängigen Filmmarkt nachhaltig zu stärken und den wichtigen Beitrag unserer Mitgliedsunternehmen zu sehen, die diese außergewöhnlichen Filme bereits in der Entstehung unterstützen und ihrem Publikum zugänglich machen. Unsere gesamte Branche muss sich intensiv dafür einsetzen, das für großes Independent-Kino affine Publikum, das immer noch wegen vergangener und bevorstehender Corona-Restriktionen verunsichert ist, zurückzugewinnen. Denn großes Kino ist nur im Kino großes Kino.“
1. september 2022
Die AG Verleih – Verband unabhängiger Filmverleiher hat seit 1. September 2022 zwei neue Geschäftsführerinnen: Saskia Vömel und Gesine Mannheimer.
Saskia Vömel bringt durch ihre Erfahrung als Agentur-Geschäftsführerin (JETZT & MORGEN und Entertainment Kombinat) sowie bei verschiedenen Filmverleihen (X Verleih und Port au Prince Pictures) Expertise in Verleihstrategien, Herausbringungskonzeptionen sowie thematisch-politischer Netzwerkarbeit mit. Gesine Mannheimer kommt aus dem Marketing sowie der Pressearbeit und begleitete Kampagnen der unterschiedlichsten Filmverleihe in der Agentur-Geschäftsführung (Jetzt & Morgen und Entertainment Kombinat).
„Für uns ist die Geschäftsführung der AG Verleih eine Herzensangelegenheit. Wir lieben Independent-Filme in allen Facetten, Filme, die die Zuschauer*innen zum Nachdenken bringen und berühren. Unabhängige Filmverleihe verhelfen mit größtem persönlichem Engagement sowohl dem außergewöhnlichen Debutfilm, dem gesellschaftskritischen Film als auch der Filmkunst zur Sichtbarkeit und damit zu seinem Publikum. Sie sind die notwendige kulturelle Stimme unserer Gesellschaft. Dafür müssen wir kämpfen.“, so die neue AG Verleih-Geschäftsführung.
Die neue Geschäftsführung stellt sich den großen aktuellen Herausforderungen: „Die Branche befindet sich im Umbruch, durch Corona wurde Kultur und auch das Independent Kino grundsätzlich in Frage gestellt. Auch für den kommenden Herbst sieht das nicht besser aus. Wir glauben aber nach wie vor an Kinos als Orte des Zusammenkommens und an Akteure, die dafür aus Überzeugung die passenden Inhalte suchen und vermarkten. Es braucht dringend mehr politische Unterstützung für zukunftsgerichtete Konzepte, ein stärkeres Bewusstsein für den Beitrag, den Verleihe leisten und mehr Vernetzung. Wir wollen unbedingt mehr bewegen!“
Björn Hoffmann, Vorstand der AG Verleih: „Saskia Vömel und Gesine Mannheimer kennen die sensiblen Punkte, Defizite und Nöte der Branche aus ihrer jahrelangen Arbeit in und mit den verschiedensten Filmverleihen. Zudem arbeiten sie mit ihrer Agentur Jetzt & Morgen an der Schnittstelle zwischen Kinofilm und Politik und können diese Expertise in die AG Verleih mit einbringen. Wir freuen uns sehr, die beiden für die Geschäftsführung gewonnen zu haben.“
Saskia Vömel und Gesine Mannheimer setzen weiterhin als JETZT & MORGEN Social-Impact-Kampagnen um, in der Vergangenheit u.a. SYSTEMSPRENGER (Port au Prince Pictures), DIE UNBEUGSAMEN (Majestic), LIEBER THOMAS (Wild Bunch), WEM GEHÖRT MEIN DORF (jip film & verleih), UND MORGEN DIE GANZE WELT (Alamode), RABYIE KURNAZ GEGEN GEORGE W. BUSH (Pandora) und viele weitere mehr.
28. juni 2022
Die AG Verleih gratuliert allen Mitgliedsfirmen, deren Filme am Freitag mit einem deutschen Filmpreis ausgezeichnet wurden, von ganzem Herzen! Besonders natürlich den Verleihern der drei besten Spielfilme Wild Bunch (LIEBER THOMAS), Pandora Film (RABIYE KURNAZ GEGEN GEORGE W. BUSH) und Piffl Medien (GROSSE FREIHEIT) sowie jip film für die Herausbringung des besten Dokumentarfilms, THE OTHER SIDE OF THE RIVER.
Insgesamt stehen die Mitglieder unseres Verbandes für 16 von 19 der von der Deutschen Filmakademie vergebenen Lolas! Der Vorstandsvorsitzende der AG Verleih, Björn Hoffmann: „Dieser wirklich durchschlagende Erfolg zeigt wieder einmal, wie wichtig das Engagement von uns unabhängigen Verleihern für den kulturellen Film ist! Die Anerkennung von Seiten der Kreativen, Produzenten und Kinos, die wir Verleiher für unsere Arbeit bekommen, ehrt und freut uns. Jedoch kann sie nicht über die massiven Auswirkungen der letzten Jahre auf den Arthousemarkt hinwegtäuschen. Hier braucht es endlich eine gemeinsame Kraftanstrengung, Gespräche und Ideen auf allen Ebenen und zielgerichtete Unterstützung, wenn die kulturelle Vielfalt unserer Filmbranche erhalten werden soll."
13. mai 2022
Mit großer Freude hat die AG Verleih – Verband unabhängiger Filmverleiher die Bekanntgabe der Nominierungen zum Deutschen Filmpreis 2022 registriert. 42 von insgesamt 57 Nominierungen gehen an Filme, die von Mitgliedsunternehmen der AG Verleih ins Kino gebracht werden. Bei „Königsdisziplinen“ wie Dokumentarfilm, Regie oder Drehbuch sowie etlichen anderen Kategorien stellen Mitgliedsfirmen der AG Verleih 100% der Nominierungen, beim Besten Spielfilm die Hälfte.
Die AG Verleih gratuliert allen Nominierten sehr herzlich! Wir freuen uns, dass die Nominierungen zum Filmpreis 2022 im Beisein der Staatsministerin Claudia Roth einmal mehr die immense künstlerische, kreative und nicht zuletzt auch wirtschaftliche Bedeutung der unabhängigen Arthouse-Verleiher und der Filmschaffenden unterstrichen hat, mit denen sie seit vielen Jahren eng zusammenarbeiten.
11. mai 2022
Der unabhängige Filmverleih und damit verbunden das Arthousekino stecken in ihrer bislang tiefsten Krise, die inzwischen 26 Monate andauert. Besserung ist nicht abzusehen, im Gegenteil: Das Kinojahr 2022 ist im Arthouse-Bereich schlichtweg als katastrophal zu bezeichnen: Trotz Aufhebung der coronabedingten Beschränkungen ist ein Zuschauerrückgang von bis zu 70 Prozent zu verzeichnen
Die erfolgreichsten Arthousefilme der letzten 12 Monate, "Nomadland" und "Der Rausch", erreichten keine 500.000 Besucher. Darüber hinaus hat kein einziger Arthousefilm außer „The Father“ in dieser Zeitspanne mehr als 200.000 Besucher erreicht. Die einzigen beiden deutschen Arthousefilme, die mehr als 100.000 Besucher erzielen konnte, sind "Schachvolle" sowie "Die Unbeugsamen". Die Besucherzahlen sind auf einem so geringen Niveau, dass das Überleben vieler unabhängiger Verleiher inzwischen mehr als fraglich ist. Sollte es im Herbst erneut zu coronabedingten Einschränkungen kommen, wäre dies ein so noch nie dagewesenes Worst-Case-Scenario. In diesem Zusammenhang möchten wir daher eindringlich dafür plädieren, dass die Neustart Kultur Mittel bis 31.12.2022 – entsprechend dem Sonderfonds Kultur, auf den Verleiher absurderweise keinen Zugriff haben – verlängert werden!
Das derzeitige geringe BesucherInneninteresse ist vielfältig begründbar: Das typische Arthouse-Publikum ist älter und agiert aufgrund Corona noch zurückhaltend. Eine aktuelle Studie von SL Research zeigt deutlich auf, dass insbesondere das für das Arthouse so wichtige Publikum 40+ vor allem aufgrund möglicher Ansteckungsgefahr noch nicht wieder ins Kino kommt. Darüber hinaus gibt es sicherlich ein verändertes Konsumverhalten und die Nutzung von Streamingdiensten hat auch in dieser Zielgruppe hinzugewonnen.
Und der deutsche Kinofilm ist, von wenigen Mainstreamfilmen abgesehen, schon lange kein Eckpfeiler mehr in der hiesigen Kulturlandschaft. Überregulierung, Überproduktion, komplizierte und kleinteilige Finanzierungen und oft die Orientierung am Mittelmaß bestimmen das deutsche Filmschaffen in seiner Breite. Desinteresse beim Publikum, verbunden mit viel zu geringer Herausbringungsförderung, führen den deutschen Film in die Bedeutungslosigkeit.
Vor diesem Hintergrund appellieren wir an die Politik, ein komplett neues FFG auf den Weg zu bringen. Kleinteilige Veränderungen und ein “Weiter so” werden wieder nicht zu grundlegenden Veränderungen und Erneuerungen führen, die derzeit so dringend benötigt werden.
Aufgrund der dramatischen Marktveränderungen braucht es darüber hinaus eine völlig neue Förderung für unabhängige Verleiher.
Wir möchten diese Stellungnahme jedoch nutzen, um auf einige, aus unserer Sicht wichtige Punkte hinzuweisen:
1. Europäische Harmonisierung im Hinblick auf Handlungskosten
Entsprechend den Richtlinien der europäischen Förderung durch MEDIA müssen endlich auch Verleiher in der Lage sein, 7 Prozent Handlungskosten in den Vorkosten anzusetzen. Verleiher haben eine schwache Eigenkapitalisierung, die Höhe der Mindestgarantien steigt und die Recoupment-Möglichkeiten werden immer geringer. Die lange überfällige Anerkennung von Handlungskosten im Verleih und die damit verbundene Harmonisierung auf europäischer Ebene sowie die Gleichbehandlung mit Produzenten sind eine unserer wichtigsten Forderungen für ein neues FFG.
2. Paradigmenwechsel in der Verhandlungsfreiheit
Vor allem der deutsche Arthousefilm ist derzeit nahezu chancenlos beim Publikum. Auch vor Corona war kaum ein deutscher Film in den letzten Jahren in der Lage, ein breites Publikum zu begeistern und 300.000 Besucher aufwärts zu erreichen. Die vielen erfolglosen Filme führten zu massiven Verlusten bei den Verleihern aufgrund zum Teil hoher Minimumgarantien und hoher Eigenanteile bei den Vorkosten. Und dies alles findet im engen Korsett der vom FFG vorgegeben Regelungen zu Spesen und Kosten statt. Wir plädieren für eine ganz neue Vertragsfreiheit zwischen Produzenten und Verleihern und sind der festen Überzeugung, dass interessante Projekte auch jetzt schon individuell zu hervorragenden Konditionen verkauft werden können. Risikoreiche oder kommerziell wenig verheißungsvolle Produktionen hingegen werden derzeit aufgrund der Überregulierung zu oft zu massiven Verlusten beim Verleih führen. Ebenso lehnen wir einen verpflichtenden Korridor strikt ab. Erfolgreiche Filme führen auch zu einem Recoupment, nur gibt es davon zu wenige! Der Erfolg des deutschen Films ist nicht über einen verpflichtenden Korridor zu erreichen, noch führt dieser zu wesentlichen zusätzlichen Erlösen auf Seiten der Produktion. Um das Recoupment insbesondere bei mittleren Projekten zu verbessern, sollte statt dessen eine Neuregelung der Verleihfördertilgung diskutiert werden.
3. Bessere Ausstattung Verleihförderung
Inzwischen dürften sich alle Branchenteilnehmer einig sein, dass die für die Herausbringung bereitgestellten Fördermittel nicht ausreichend sind. Was nützt eine massive Produktionsförderung, wenn die Filme keine Öffentlichkeit mehr erreichen? Wir plädieren für eine Aufstockung der Verleihförderung, um Sichtbarkeit und damit Recoupment-Chancen der Filme zu verbessern.
4. Shift von selektiver hin zu automatischer Förderung und Neugestaltung der Referenzförderung
Wir sind der Meinung, dass die automatische Förderung zu Lasten der selektiven Förderung aufgestockt werden sollte. Automatische Förderung ermöglicht viel eher Investitionen in vordergründig riskante Projekte, die sich oft als künstlerisch und kommerziell erfolgreich entpuppen und bei Juryentscheidungen oft unberücksichtigt bleiben. Darüber hinaus erachten wir auch hier eine Harmonisierung mit den MEDIA Richtlinien als vorteilhaft, wo Referenz-Schwellen nicht einzelnen Filmen, sondern anhand des Portfolios eines Verleihs bestimmt werden. Ebenso erachten wir es als sinnvoll, wenn auch europäische Filme Referenzmittel generieren können! Außerdem sollten Referenzmittel entsprechend der europäischen MEDIA Regelung vorabzugsfähig sein, um eine einseitige Benachteiligung der Verleihunternehmen, wie sie derzeit praktiziert wird, zu vermeiden.
5. Schutz der Auswertungskette
Wir glauben an das Kino als Ort des Kunsterlebnisses und Ort des Austauschs und plädieren ganz klar für den Schutz der Auswertungskette mit klaren Sperrfristen gegenüber dem Home-Entertainment und dem TV. Allerdings halten wir ein Kinofenster von 120 Tagen für zeitgemäß. Die immer kürzere Auswertungsdauer auch erfolgreicher Filme im Kino lassen Fenster von 150 oder gar 180 Tagen inzwischen anachronistisch erscheinen.
6. Sitz im Verwaltungsrat
Seit Jahren fordern wir für die unabhängigen Verleiher endlich einen Sitz im Verwaltungsrat. Das wir immer noch nicht berücksichtigt sind, kommt einem Skandal gleich. Unsere Forderung erhalten wir hiermit nachdrücklich aufrecht. Sollten wir erneut nicht berücksichtigt werden, werden wir dieses Mal den Klageweg einschlagen.
7. Serienförderung vs. Kinofilmförderung
Wir vermissen eine offene Diskussion über die Serienförderung. Ist es sinnvoll, das Produzenten als reine Auftragsproduktion für Streamer agieren, oft ohne Rechte zu halten, und dies mit öffentlichen Mitteln gefördert wird? Wie wird Erfolg in der Serienproduktion definiert? Ist es schon als Erfolg zu betrachten, dass eine Serie entsteht und bestehende Produktionskapazitäten ausgelastet werden oder wird zukünftig auch der Erfolg beim Publikum und ein finanzielles Recoupment in die Betrachtung einbezogen? Ist in einem funktionierenden Markt mit weltweit mehreren Milliarden Euro private equity eine öffentliche Förderung notwendig? Und führen 90 Millionen Euro Serienförderung allein aus dem GMPF nicht zu einer akuten Marktverzerrung zu Gunsten der Serienproduktion? Diese Fragen müssen endlich offen diskutiert werden!
8. Einbeziehung der Sender und Abschaffung von Medialeistungen
In den letzten Jahren wurde der Rückzug der ÖR-Sender aus der Kinoproduktion eklatant. Produzenten fällt es immer schwerer, Finanzierungen zu schließen, was zu immer höheren Beteiligungen der Verleiher in Form von Mindestgarantien führt. Wir fordern zum einen ein höheres Engagement der ÖR-Sender in der Kinokoproduktion. Hier braucht es eine öffentliche Auseinandersetzung über den Kulturauftrag des ÖR-Fernsehens und politischen Gestaltungswillen! Darüber hinaus fordern wir, dass die TV-Sender ihre Beteiligung am Fördertopf der FFA in Zukunft bar leisten und die Mediamittel abgeschafft werden. Dies führt zu einer Erhöhung der Fördermittel und TV- und Radiospots könnten aus diesen Mittel bei Bedarf dargestellt werden.
9. Pflicht zur Kinoauswertung
Wir plädieren für eine Flexibilisierung in der Pflicht zur Kinoauswertung. Die derzeitige Regelung führt zu einer unnötigen Verstopfung von Leinwänden und einer unbefriedigenden Situation für Kinos, Verleiher und Produzenten. Wir schlagen vor, dass eine Kinoauswertung nicht stattfinden muss, wenn eine Bundesförderung und die federführende Länderförderung dem Film keine Verleihförderung zusprechen.
10. Filmbildung
Die Vermittlung von Filmbildung sollte eine zentrale Rolle in allen Diskussionen zum neuen FFG spielen, denn nur so wird das Publikum von morgen an den Kulturort Kino herangeführt.
9. mai 2022
Sehr überrascht mussten wir am 6. Mai 2022 der Presse entnehmen, dass der hauptsächlich für Serienproduktion konzipierte German Motion Picture Fund (GMPF) aus Kulturfördermitteln der BKM erneut um 15 Mio Euro aufgestockt wurde und damit in diesem Jahr ein Fördervolumen von 90 Mio Euro erreicht. Dies entspricht beinahe dem Fördervolumen für Filmproduktionen von Filmförderungsanstalt (FFA) und Deutschen-Filmförderfonds (DFFF) zusammen.
Wir sind äußerst irritiert über diese massive Umgewichtung von Kulturfördermitteln, für die wir im Filmförderungsgesetz keinen politischen Auftrag finden und die in eklatantem Widerspruch zur Berlinale-Antrittsrede der Kulturstaatsministerin Claudia Roth steht. Das Kino, insbesondere die deutsche, europäische und internationale Filmkultur, befindet sich seit Corona unverschuldet in einer schweren, andauernden Krise. Immer noch ausbleibende Besucher, wegbrechende Finanzierungspartner und der kreative Abfluss weg vom Kino hin zu Streamerproduktionen setzen ProduzentInnen, VerleiherInnen und Kinos massiv unter Druck. In intensiven Gesprächen mit den verantwortlichen Stellen der BKM haben wir diese Entwicklung bereits zum Jahreswechsel 2021/22 gemeinsam analysiert, ein Ad-Hoc-Förderprogramm erschien allen Seiten notwendig und befand sich im Prozess der Ausgestaltung. Dann allerdings brach die Kommunikation komplett ab, bis uns jetzt die Nachricht erreichte, dass für dieses Programm keine Mittel zur Verfügung stünden.
In dieser extrem fragilen Situation werden nun zusätzliche 15 Mio Euro in die Serienproduktion gepumpt – in einen durch die Pandemie geradezu gestärkten und bestens funktionierenden Markt, in dem weltweit Milliarden Euro privates Kapital zur Verfügung stehen. Einen Markt, der für einen eklatanten Fachkräftemangel in der Produktion sorgt und kreative Talente aus dem Kino abzieht, nicht zuletzt aufgrund sehr hoher Gagen und besserer Verdienstmöglichkeiten als in der inzwischen chronisch unterfinanzierten Kinoproduktion. Welche Lenkungs- und Steuerungsfunktion soll diese Förderung aus Steuermitteln durch die BKM haben? Welche Erfolgskriterien werden hier angelegt? Ist es als Erfolg zu werten, dass ein neues Serienprojekt überhaupt entsteht oder sollte auch ein Publikum erreicht werden? Hier findet eine eklatante Marktverzerrung statt, da zu allem Überfluss Serien mit Steuergeld gefördert werden, die auf Plattformen ausgewertet werden, die bekanntermaßen in Deutschland keine Steuern zahlen.
Die erneute Erhöhung des GMPF ist das denkbar schlechteste Signal für die Kino- und Filmkultur. Jetzt wären die Chance und die Notwendigkeit gewesen, in den mehr als zwei Jahren Pandemie zu agieren statt nur zu reagieren und das Kino und seine Partner proaktiv auf weitere Monate der Corona-Nachwirkungen vorzubereiten. Diese Chance wurde durch die Aufstockung des GMPF vertan. Den leidenschaftlichen Reden für die Filmkultur müssen Taten folgen, sonst bleiben sie bloße Sonntagsreden. Wir fordern Staatsministerin Claudia Roth auf, dringend das Gespräch mit allen KinoakteurInnen, mit ProduzentInnen, VerleiherInnen und Kinos, wieder aufzunehmen, um neue Strategien für den Kinofilm zu diskutieren und dieser großartigen Kunstform, auch im Angesicht eines möglichen weiteren Corona-Winters, das Wiedererstarken zu sichern.
Der Vorstand der AG Verleih – Verband unabhängiger Filmverleiher e.V.
13. januar 2022
Zwei Jahre Pandemie haben die Mobilität, das Freizeitverhalten und auch die Sehgewohnheiten der Menschen verändert und Streaming Dienste haben weltweit einen enormen Zuwachs erfahren. Dennoch hat das Kino in den kurzen Phasen der Wiedereröffnung trotz deutlicher Kapazitäts- und Zugangsbeschränkungen immer sein Publikum gefunden. Filminteressierte Menschen konsumieren Filme und Serien zu Hause, unterwegs und weiterhin auch auf der großen Leinwand. Die Herausforderungen, die aus den neuen Playern und veränderten Sehgewohnheiten resultieren, liegen vor allem bei den ÖR-TV-Sendern. Das lineare TV verliert immer mehr an Relevanz und Sender müssen mit hochwertigem Content in den Mediatheken nachziehen.
Die ÖR-TV-Sender reagieren auf diese Herausforderungen nicht nur mit einem erhöhten Produktionsaufwand im Bereich Serien und Non-Fiction, sondern verstärkt mit der Forderung nach deutlich längeren und exklusiven Mediatheken-Rechten für Kinokoproduktionen, konträr zu einer bestehenden Branchenvereinbarung. Demgegenüber steht ein immer geringer werdendes finanzielles Engagement für die Kinoproduktion, verbunden mit einer verschwindend geringen Wahrnehmung der deutschen und europäischen Kinokoproduktionen im aktuellen Programm. Diese Entwicklung hat negative Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette, von der Förderung über die Produktion über den Verleih und das Kino bis hin zum Home-Entertainment und schafft ein Ungleichgewicht zwischen privatwirtschaftlichen Akteuren zugunsten der ÖR-TV-Sender.
Und nicht nur das: Immer längere und exklusive Auswertungsrechte trotz vorhandener Branchenvereinbarungen sind ein Eingriff in die Vertragsfreiheit und die Rechte der Filmverleiher wie auch der Produzenten. Filmverleiher engagieren sich insbesondere für den deutschen Film mit hohen Minimumgarantien und hohen Investments in die Herausbringung, ohne die eine erfolgreiche Kinoauswertung nicht denkbar ist. Von dieser „Veredelung“ im Kino profitieren zuletzt auch die Sender, die damit ihr Portfolio erweitern und ihren kulturellen Auftrag erfüllen.
Wir sehen das Bestreben der ÖR-TV-Sender als zerstörerisches Element einer lebendigen Kinofilmkultur, wie auch als einen Eingriff in die Handlungsspielräume und Verwertungsrechte der Produzenten, Verleiher und Kinos. Weiterhin kritisieren wir eine wachsende Aufweichung des aus dem Medienstaatsvertrag resultierenden Auftrags der ÖR-Sender.
Um diese Entwicklungen, die den gesamten Kinomarkt gefährden, einzufangen, schlagen wir zwei konkrete Maßnahmen vor:
1.
Kino-Koproduktionen mit einem TV-Finanzierungsanteil seitens der ÖR-Sender von mehr als 50% Anteil an den Herstellkosten, haben Anspruch auf noch zu definierende, weitgehende Online-Rechte. Liegt der Finanzierungsanteil des ÖR-Senders unter 50% der Herstellkosten, verbleiben alle Online-Rechte wie in den gängigen Branchenvereinbarungen definiert beim Produzenten bzw. Verleih.
2.
Zur Erfüllung des kulturellen Auftrages und zur Kompensation des immer geringeren Investments in Kinokoproduktionen fordern wir einen zusätzlichen Einkaufspool der ÖR-Sender, verbunden mit der Schaffung von neuen Sendeplätzen. Ziel soll es sein, ein zusätzliches jährliches Budget für den Erwerb von deutschen und europäischen Filmen bereit zu stellen, die den Sendern dann für lineare Ausstrahlung sowie zur Auswertung in den Mediatheken zur Verfügung stehen. Damit wird der kulturelle Auftrag erfüllt, die Wahrnehmung von Kinofilmen und das Kino gestärkt und eine Alternative zu den internationalen Streaming-Plattformen geschaffen.
25. november 2021
Erneut steht das Kulturschaffen unter erheblichem Druck. In Sachsen wurden die Kinos bereits geschlossen, in Bayern ist Spielbetrieb nur noch mit 2Gplus Regelung und 25%iger Kapazität möglich. Und vermutlich stehen wir inzwischen an einem Punkt, an dem wieder bundesweite Kinoschließungen drohen.
So sehr wir notwendige, auch einschneidende Maßnahmen zur Beherrschung der pandemischen Lage unterstützen, so fassungslos sind wir angesichts der weitgehenden Untätigkeit und Planlosigkeit der Bundes- und Landesregierungen seit diesem Sommer. Die Konsequenzen werden nun in aller Härte sichtbar. Und wieder fällt der Politik als erstes ein, Kultureinrichtungen wie Kinos zu schließen oder deren Betrieb massiv einzuschränken, die nachweislich zu keinem Zeitpunkt der pandemischen Wellen zum Infektionsgeschehen beigetragen haben. Deutlich wird hier nicht die Entschlossenheit der Politik, die Pandemie zu bekämpfen. Deutlich wird die Erkenntnis, dass weite Teile der Politik die Kultur schlicht für überflüssig und verzichtbar halten.
Entsprechend ziellos und ungerichtet waren oft die Kultur-Hilfsprogramme, die während der letzten Lockdowns meist ohne ausreichende Abstimmung mit Verbänden und Vertreter:innen der Kulturbranche aufgelegt wurden. Im Fall der von uns vertretenen Branche der unabhängigen Filmverleiher fehlte zum Beispiel die Sicht auf die gesamte Filmwirtschaft – unser Bereich mit seiner Mittlerfunktion zwischen Kino und Produktion wurde als von den Kinoschließungen nicht unmittelbar betroffen angesehen, wodurch unsere Mitgliedsfirmen von etlichen Fördermaßnahmen wie der November-/Dezemberhilfen 2020 oder dem Sonderfonds für Kulturveranstaltungen des Bundesministeriums der Finanzen weitgehend ausgeschlossen waren. Konkrete Hilfsinstrumente, die auch in extremen Ausnahmesituationen wie dieser Hilfe leisten – etwa die Anerkennungsprämie für den Filmverleih durch die BKM – waren einmaliger Natur und sind nun nicht mehr verfügbar.
Nun stehen den unabhängigen Verleihern, die bei Weitem den größten Teil ihres Umsatzes in den Kinos erwirtschaften, erneut existenzbedrohende Verluste ins Haus. Aktuelle Filmauswertungen können nur noch in extrem begrenztem Umfang stattfinden, fest geplante Filmstarts müssen auf unbestimmte Zeit verschoben, bereits ausgegebene Marketingkosten erneut als Verlust abgeschrieben werden.
Wir appellieren an die Verantwortlichen in Politik und Kulturförderungen, die Kultur nicht erneut in einem epidemiologisch sinnlosen isolierten Lockdown der Kultureinrichtungen zu opfern. Wir fordern mehr Vorausschau und Ganzheitlichkeit in der Konzeption von Hilfsmaßnahmen für die Kultur; wir brauchen mehr Kommunikation und Abstimmung, um dringend benötigten Fördermittel in der für die gesamte Filmwirtschaft effektivsten Weise einzusetzen zu können.
Wir brauchen keine Sonntagsreden. Kultur ist Grundrecht und Grundbedürfnis.
5. august 2021
Berlin, 05. August 2021.
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
liebe Frau Staatsministerin,
sehr geehrte Ministerpräsident*innen,
wir begrüßen, dass Sie Ihre Bund-Länder-Konferenz auf den 10. August vorgezogen haben, um auf die steigenden Inzidenzzahlen zu reagieren und zeitnah zu entscheiden, welche Maßnahmen und Regelungen zur weiteren Eindämmung der Pandemie in den nächsten Monaten gelten sollen.Leider sind die Auflagen der Bundesländer in keiner Weise an die neue Situation angepasst. Es herrscht bei unseren Besucher*innen und den Kinobetreiber*innen weiterhin eine große Verunsicherung. Nur eins scheint allen klar: Das Corona-Virus gehört mittlerweile zu unserem Alltag und wir müssen in Anbetracht der fortschreitenden Impfkampagne neue Regeln zum Umgang mit dem Virus finden. Die zurzeit existierenden Verordnungen spiegeln diese neue Zeit noch nicht wider.
Für die Kulturbranche ist dies unverständlich. Wir kämpfen erneut mit Planlosigkeit, Unsicherheit und Intransparenz und vor allem weiteren unausweichlichen wirtschaftlich negativen Folgen. Wir haben bei unserer Eröffnung am 1. Juli alles für die Sicherheit unserer Gäste und Mitarbeiter*innen getan.
So haben wir• die geltenden Hygienekonzepte überall flächendeckend umgesetzt.• Kontaktdaten sitzplatzgenau erfasst.• unsere Verantwortung gegenüber unseren Gästen und Mitarbeiter*innen vollumfänglich erfüllt, was zu einer durchschnittlichen Höchstkapazität von 30 Prozent führt.
Erwiesenermaßen sind es nicht die Kinos, die für vermehrte Neuinfektionen und die steigenden Inzidenzen verantwortlich sind.
Um wirtschaftlich endlich wieder auf eigenen Füßen stehen zu können, fordern wir Sie auf, in Ihrer Sitzung folgende Punkte aufzunehmen:
• Die vom Bund angekündigten Erweiterungen der Parameter (Inzidenzwerte, Intensivbettenbelegung etc.) müssen auch in den Landesverordnungen umgesetzt werden.
• Auf Grund der steigenden Zahl von Geimpften müssen die Richtwerte von Inzidenzzahlen der neuen Situation endlich angepasst werden. Wir können in den nächsten Monaten bei einem Inzidenzwert von über 35 nicht erneut oder weiterhin massiv auf Kapazitäten unter 50% begrenzt werden.
• Wir benötigen bundesweit einheitliche Verordnungen ohne eine 3 G-Regel, da sie eine gravierende Hemmschwelle für den Kinobesuch darstellt! Bundesländer mit einer 3G-Regel verzeichnen im Vergleich ein Besucherminus bis zu 50%.
• Keine Schließung der Kultur! Keinesfalls dürfen Kulturorte, wie z.B. die Kinos, bei steigenden Inzidenzzahlen pauschal wieder geschlossen werden, obwohl sie bisher während der gesamten Pandemie nachweislich keine Verbreitungsorte waren.
Wir bitten Sie daher dringend, die Lage der Kultur- und Erlebnisorte, zu denen die Kinos gehören, differenziert zu betrachten und uns nicht ein weiteres Mal wirtschaftlich noch stärker einschränkenden Maßnahmen auszusetzen, als wir sie ohnehin bereits zu verkraften haben.Gern stehen wir Ihnen für Rückfragen sowie für einen runden Tisch, bei dem auch unsere Belange gehört und umgesetzt werden sollten, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Hoffmann – Vorsitzender AG Verleih, Verband unabhängiger Filmverleiher e.V.
Andreas Heidenreich -Vorsitzender BkF, Bundesverband kommunale Filmarbeit e.V.
Christine Berg – Vorstandsvorsitzende HDF KINO, Hauptverband deutscher Filmtheater e.V.
Christian Sommer – Präsident SPIO, Spitzenorganisation der Filmwirtschaft
Johannes Klingsporn – Geschäftsführer VdF, Verband der Filmverleiher e.V.
6. april 2020
Die aktuelle Krise hat massive Auswirkungen auf die gesamte Filmbranche. Die Verwerfungen, die aufgrund der aktuellen Situation im Bereich Verleih entstehen, sind noch nicht absehbar. Kurzfristig betrifft es die Verleiher massiv, deren Kinoauswertungen gestoppt wurden oder gar nicht erst begonnen werden konnten. Mittelfristig steht uns ein mit Starts völlig überfülltes zweites Halbjahr bevor, wobei sich die Situation hier aufgrund eventuell beschränkter Kapazitäten in den Kinos noch zusätzlich verschärft. Und langfristig droht 2021 und 2022 aufgrund abgebrochener oder verschobener Drehs ein Mangel an attraktiven Filmen.
Im Verleihbereich muss daher für ausreichend Liquidität gesorgt werden, um diese kurz-, mittel- und langfristigen Umsatzrückgänge und verlorenen Refinanzierungsmöglichkeiten zu kompensieren. Andernfalls droht hier ein breites strukturelles Versagen. Diesen Ansatz verfolgen bereits die KfW Darlehen, die jedoch vielen Unternehmen in der gesamten Filmbranche aufgrund mangelnder Eigenkapitaldecke und strenger Bonitätskriterien der Hausbanken nicht zur Verfügung stehen.
Neben all den bereits branchenweit diskutierten Erleichterungen (Sperrfristen, Lockerung von Herausbringungsverpflichtungen, Stundungen von Darlehen, etc.) ist es daher von essentieller Wichtigkeit, einen STABILITÄTSFONDS FILM aufzusetzen. Dieser sollte allen Branchenteilnehmer Zugriff ermöglichen, von Produktion über Dienstleister, Verleiher und Weltvertriebe bis hin zu den Kinos.
Um der gesamten Branche die benötigte Liquidität zuzuführen, wird unseren Schätzungen nach ein Gesamtvolumen von bis zu 500 Millionen Euro benötigt. Damit ist auch klar, dass die benötigten Mittel nur in einer gemeinsamen Anstrengung von FFA, BKM, Länderförderern und BMWi aufgebracht werden können. Für den Verleihbereich sehen wir eine Notwendigkeit von ca. 16,5 Millionen Euro.
Die Ausgestaltung eines solchen Liquiditätsfonds für den Verleihbereich könnte wie folgt aussehen. Die Höhe der Liquiditätshilfen wird in fünf Kategorien unterteilt und richtet sich nach der Anzahl der in den letzten drei Jahren (2017, 2018, 2019) im Durchschnitt erreichten Kinobesucher. Für im Jahr 2019 gestartete Filme gelten dabei die Besucherzahlen bis einschließlich März 2020.
Kategorie 1:
Bis zu 50.000 Besucher im Jahresmittel über die letzten drei Jahre
Bis zu 45.000,- Euro einmaliges, bedingt rückzahlbares Darlehen
Kategorie 2:
Mehr als 50.000 und bis zu 100.000 Besucher im Jahresmittel über die letzten drei Jahre
Bis zu 90.000,- Euro einmaliges, bedingt rückzahlbares Darlehen
Kategorie 3:
Mehr als 100.000 und bis zu 200.000 Besucher im Jahresmittel über die letzten drei Jahre
Bis zu 200.000,- Euro einmaliges, bedingt rückzahlbares Darlehen
Kategorie 4:
Mehr als 200.000 und bis zu 400.000 Besucher im Jahresmittel über die letzten drei Jahre
Bis zu 400.000,- Euro einmaliges, bedingt rückzahlbares Darlehen
Kategorie 5:
Mehr als 400.000 Besucher im Jahresmittel über die letzten drei Jahre
Bis zu 500.000,- Euro einmaliges, bedingt rückzahlbares Darlehen
Die Höhe dieser Liquiditätshilfen orientiert sich unter anderen an folgenden Kriterien:
1. Fixkostenanteil Betriebskosten
2. Entgangene Umsätze durch den Abbruch aktueller Kinoauswertungen im März, April, Mai
3. Offene Forderungen aus Filmmieten der bis März ausgewerteten Kinofilme gegenüber
den Theaterbetreibern
4. Bereits bezahlte Herausbringungskosten für ab Mitte März, April, Mail geplanter Kino-
Filmstarts
5. Unterbrechungskosten für die Synchronisierungen aktueller Kinofilme
Dieses Modell ist bewusst einfach konstruiert, sodass eine Prüfung der Berechtigung und das Handling möglichst schnell und unbürokratisch erfolgen kann. Daher wird ausschließlich auf Bezugsgrößen verwiesen, die zum Beispiel von Seiten der FFA kurzfristig nachvollzogen werden können, sodass eine aufwändige und langfristige Testierung nicht notwendig ist und schnelles Handeln möglich ist. Die Federführung und Verwaltung dieses Fonds sollte auch bei der FFA liegen.
Im Verleihbereich hängt der Grad der aktuellen Betroffenheit des Verleihs vom Timing seiner Release-Fensters ab, von den mittel- bis langfristigen Folgen der Corona-Krise sind aber alle Verleiher gleichermaßen betroffen. Die von uns oben skizzierten Liquiditätshilfen sollen eine Aufrechterhaltung der bestehenden Verleihinfrastruktur gewährleisten. Wir sind der Überzeugung, dass die Aufrechterhaltung einer vielfältigen Verleihlandschaft im Interesse der nationalen und internationalen Produzenten und deutschen Kinobetreiber liegt.
Diese Liquiditätshilfen sollten als unverzinsliche und bedingt rückzahlbare Darlehen ausgeschüttet werden. Es sollte möglich sein, mindestens 50% der Darlehen in einen Zuschuss umzuwandeln. Die genauen Rückzahlungsmodalitäten müssen in enger Absprache mit den beteiligten Institutionen kurzfristig zu klären sein. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder von AG Verleih und VdF.
Um diesen Fonds aufzusetzen, braucht es jetzt einen gemeinsamen Kraftakt von FFA, BKM, allen Länderförderungen und BMWi. Andererseits wird in Kauf genommen, dass der gesamten Filmbranche irreparable, strukturelle Schäden entstehen.
Johannes Klingsporn Björn Hoffmann
VdF – Verband der Filmverleihr AG Verleih
16. oktober 2020
Es ist eine gute Nachricht, dass den Kinos in der Corona-Krise von BKM, FFA und den Länderförderern zum jetzigen Zeitpunkt bereits mehr als 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt wurden. Diese Gelder sind zum Teil schnell und unbürokratisch geflossen. Ohne diese Förderungen und Billigkeitsleistungen wäre das Überleben vieler Kinos nicht möglich gewesen.
Doch die Hilfe für die Kinos wurde von den Verantwortlichen bei BKM, FFA und Länderförderern nicht zu Ende gedacht. Es fehlt bis heute die Gesamtsicht auf die Filmwirtschaft und Filmkultur und deren Repräsentanten. Der Kulturort Kino ist ein wichtiges Glied der Filmwirtschaft. Verkürzt man aber im Wesentlichen alle Bemühungen auf diesen einen Ort, werden Filmwirtschaft und Filmkultur insgesamt geschädigt. Hierdurch würde letztlich auch der Kulturort Kino, trotz aller gut gemeinten Förderung, in Mitleidenschaft gezogen. Ohne Filme kein Kino.
Bereits in der Vergangenheit lagen die wirtschaftlichen Risiken eines Filmstarts weitgehend auf den Schultern der Verleiher. Wir starten Filme mit hohem finanziellem und persönlichem Engagement. Dieses Risiko hat sich durch die pandemiebedingte Reduzierung der Sitzplätze vervielfacht. Dennoch sind wir in Vorleistung gegangen. Ohne uns hätten insbesondere die Arthousekinos, die im Fokus der Rettungsbemühungen stehen, seit der Wiedereröffnung der Kinos kein attraktives Filmangebot zu bieten.
Wir alle starten diese Filme in dem Bewusstsein, dass in diesen besonderen Zeiten nur noch ein kleiner Teil der Besucherzahlen möglich ist, die vor Corona möglich waren. Dies liegt nicht nur an den Platzbeschränkungen, sondern auch an der Zurückhaltung des Publikums. Massive Umsatzrückgänge sind die Folge, unter denen alle Verleiher, Produzenten und Kinobetreiber zu leiden haben.
Die Filmbranche ist eng verknüpft – weder startet die Wertschöpfung im Kino noch endet sie dort. Dies ist ein fundamentales Problem, auf das wir seit Beginn des Corona-Lockdowns im März immer wieder aufmerksam gemacht haben und das durch eine reine Risikopufferung althergebrachter Verleihförderung nicht gelöst wird. Die Konsequenz, die wir nun am Markt erleben, sind regelmäßige Startverschiebungen auf 2021 und danach oder gar der Verzicht auf Kinostarts zugunsten von Streaming-Angeboten.
In Deutschland wurden für die Bereiche der Kino- und der Produktionsförderung pragmatische Lösungen gefunden und neue Förderinstrumente aufgesetzt. Für den zentralen Bereich des Filmverleihs haben sich FFA und BKM jedoch entgegen unserer Expertise dazu entschieden, nur auf Fördermodelle aus der Zeit vor Corona zurückzugreifen. Eine Mittelaufstockung der alten Modelle ist aber zur Lösung der aktuellen Aufgaben ungeeignet, denn:
· Das Modell ausschließlich projektbezogener Förderung in Abhängigkeit von oftmals subjektiv geprägten Förderentscheidungen wird den Herausforderungen in der derzeitigen Situation nicht gerecht. Eine übergreifende strukturelle Unterstützung, in Anlehnung an die Förderung der Filmtheater, wäre hier zielführend.
· Die vorhandenen Förderinstrumente der BKM kommen ausschließlich deutschen Filme zugute, bei der FFA erweitert um deutsche Koproduktionen. Unsere Aufgabe besteht aber darin, die Kinos mit einem attraktiven und vielfältigen Filmprogramm zu versorgen: Kino ist ein Tor zur Welt. Mit ausschließlich deutschen Filmen lässt sich kein attraktives Programm kuratieren. Aus diesem Grund ist die Vergabe von Fördermitteln an die Kinos ja auch nicht an das ausschließliche Abspiel deutscher Filme gebunden.
Wenn Kulturstaatsministerin Monika Grütters, wie vor kurzem auf der Filmkunstmesse Leipzig, die Filme „Systemsprenger“ und „Parasite“ hervorhebt, müssen wir sie daran erinnern, dass die Herausbringung eines Films wie „Parasite“ von deutschen Verleihfördermitteln ausgeschlossen ist. Und wenn FFA-Vorstand Peter Dinges bei der gleichen Veranstaltung zum wiederholten Male die Ansicht äußert, eine erhöhte Förderquote bei der Herausbringung deutscher Filme käme auch der Herausbringung internationaler Filme zugute, muss man diese Aussage mindestens kritisch hinterfragen.
Um der eklatanten Abwärtsspirale schwindender Kinozuschauer, verschobener Filmstarts und reduzierter Verleihbudgets entgegenzuwirken, braucht es Mut und Expertise. Beides hat die bisherige Ausgestaltung des BKM-Programms „Neustart Kultur“ bisher vermissen lassen. Wir wollen nicht akzeptieren, dass die bisher begangenen Fehler erst im Nachhinein evaluiert werden, um dann die nicht mehr reparablen, strukturellen Schäden für die gesamte Kinobranche zu begutachten.
Wir unabhängigen Verleiher wollen starke Filme in die Kinos bringen, um den Stellenwert, den das Kino beim Publikum genießt, weiterhin zu ermöglichen! Wir wollen das Publikum begeistern und dazu bewegen, das Sofa zu verlassen und endlich wieder ins Kino zu gehen! Wir wollen weiterhin Produzenten verlässliche Partner sein und auch in Zukunft neue Projekte mit finanziellem und personellem Engagement ermöglichen!
Wir fordern deshalb dringend Gespräche zur Rettung der Kino- und Verleihbranche, mit dem Ziel, neue und angemessene Modelle zu entwickeln, die es der Filmwirtschaft ermöglicht, diese noch lange nicht ausgestandene Krise zu überleben. Eines dieser Modelle kann konkret die Einführung einer der französischen Referenzförderung entsprechenden Förderung sein, welche das CNC innerhalb weniger Wochen umgesetzt hat und das Anreize für Verleiher schaffte, Filme mit großem Zuschauerpotential auch unter den derzeitigen prekären Bedingungen zu starten. Der Erfolg dieser Notfall-Referenzförderung ließ sich eindrücklich beim Vergleich der aktuellen französischen und deutschen Kino-Besucherzahlen ablesen.
Die 14 Millionen Euro aus dem Paket „Neustart Kultur“, die als Unterstützung für den Verleih Produktionen von Produktionen mit deutscher Beteiligung zugesagt wurden, sind ein erster Schritt. Jedoch ist das ausschließliche Festhalten an den althergebrachten Förderinstrumenten nicht zielführend. Es braucht darüber hinaus zusätzliche Mittel sowie eine Unterstützung in Anlehnung an das erfolgreiche französische Modell. Nur so sind wir Verleiher aktuell überhaupt in der Lage dazu, das immense Risiko von Neustarts einzugehen, und es nicht den internationalen Studios gleichzutun, die viele Filme auf 2021 verschieben.
Es geht darum, schnelle und tatsächlich wirkungsvolle Hilfen bereit zu stellen, die der gesamten Wertschöpfungskette der Branche dienen. Es darf nicht sein, dass aus Mangel an Zeit oder Kenntnis zwar gut gemeinte, aber völlig unzureichende und ineffiziente Maßnahmen umgesetzt werden.
Es ist uns allen bewusst, dass es in einer Demokratie nicht immer einfach ist, schnell die richtigen Lösungen umzusetzen. Aber gerade hier zeigt sich die Stärke und die Fachkenntnis der Verantwortlichen, die bereitgestellten Mittel, auch effektiv einzusetzen und damit die Wiederbelebung der Kinos einzuleiten und die Vielfalt der Kultur zu schützen.
Erstunterzeichner:
Alamode Filmdistribution – Fabien Arséguel, Tobias Lehmann
Arsenal Filmverleih – Stefan Paul
Atlas Film GmbH – Uwe Schwentker
barnsteiner-film – Barny Barnsteiner, Britta Wilkening
Camino Filmverleih – Thomas Reisser, Marcus Machura
Cine Global – Daniel Ó Dochartaigh
déjà-vu film UG – Peter Stockhaus, Jutta Meier
DCM Film Distribution GmbH – Dario Suter
Eksystent Filmverleih – Jakob Kijas
farbfilm verleih GmbH – Alexandre Dupont-Geisselmann, Reno Koppe
Film Kino Text – Jürgen Lütz
Filmpalette Köln oHG – Dirk Steinkühler
FILMPERLEN Filmverleih – Claudia Oettrich
FOUR GUYS Filmdistribution – D. Utz, M. Schwimmer, M. Rößler, E. Lluca
GMfilms – Michael Höfner
Grandfilm GmbH – Patrick Horn
jip film &verleih – Julia Peters, Jutta Feit
Kairos-Filmverleih – Wilfried Arnold
Kinostar Filmverleih – Matthias Roesch, Michael Roesch, Kristian Kossow
Koch Media GmbH – Moritz Peters
Kurzfilm Agentur Hamburg e.V. – Alexandra Gramatke
Majestic Filmverleih GmbH – Benjamin Herrmann
MFA+ FilmDistribution e.K. – Christian Meinke
mindjazz pictures – Holger Recktenwald
Neue Visionen Filmverleih GmbH – Torsten Frehse, Sylvia Müller
Nordlichter Film – Daniel Karg
OFF Kinobetriebs GmbH – Christian Schmalz
Pandora Film Medien GmbH – Björn Hoffmann
Piffl Medien GmbH – Hans-Christian Boese
PRO-FUN MEDIAFilmverleih – Marc Putman
Rapid Eye Movies HE – Stephan Holl
Prokino Filmverleih GmbH – Stephan Hutter
Real Fiction Filmverleih e.K. – Joachim Kühn
RENDEZVOUS Filmverleih und Schwarz Weiss Filmverleih – Matthias Keuthen
Salzgeber & Co. Medien GmbH – Björn Koll
Splendid Film GmbH – Dr. Dirk Schweitzer
Tobis Film GmbH - Theo Gringel, Peter Eiff, Timm Oberwelland
Weltkino Filmverleih GmbH – Dietmar Güntsche, Michael Kölmel
W-Film – Stephan Winkler
Wild Bunch Germany – Marc Gabizon, Christoph Liedke
X Verleih AG – Leila Hamid, Martin Kochendörfer
8. april 2019
Wir wollen mit dieser Stellungnahme in möglichst kurzer und übersichtlicher Form die Positionen vorstellen, die für unsere Arbeit als unabhängige Filmverleiher von besonderer Relevanz sind.
Gerade in den letzten Jahren zeigt sich, wie wichtig die Arbeit eines Verleihs als Bindeglied zwischen Produktion und Kino und als „Agent“ des Filmes ist. In einem immer ausdifferenzierteren Marktumfeld ist ein engagierter Verleih der Schlüssel zum Erfolg im Kino. Ohne die Rückendeckung eines Verleihs verschwinden Filme heutzutage völlig in der Flut der Neustarts und können sich im Kino kaum noch behaupten. Da sich Politik und Marktteilnehmer jedoch darüber einig sind, welche gesellschaftliche Relevanz das Kino in der heutigen Zeit sowohl als kulturell-künstlerisches Angebot, aber auch als sozialer Ort der Begegnung von Menschen darstellt, müssen sich die Parameter der Förderung hin zu mehr Sichtbarkeit und Relevanz der Filme verändern. Die Ermöglichung guter Verleiharbeit sollte ganz klar ein Fokus einer Novellierung des Filmfördergesetzes sein.
Unsere Arbeit wird durch die Notwendigkeit zu immer kostenintensiveren Kampagnen erschwert. Im Kampf um die Aufmerksamkeit konkurriert das Kino inzwischen in allen Zielgruppen von jung bis alt mit immer mehr und immer neuen Formen der Freizeitgestaltung. Gleichzeitig steigt gerade bei dem Verleih deutscher Produktionen von Jahr zu Jahr das unternehmerische Risiko, da insbesondere höhere Mindestgarantien, auch von Seiten der Förderer, gefordert werden. Zusätzlich werden Einnahmequellen aus den Folgeverwertungsstufen durch die deutliche Zunahme von Rechteeinschränkungen seitens der koproduzierenden öffentlich-rechtlichen Sender extrem eingeschränkt. Und das, während der Lizenzankauf internationaler Arthouse-Filme durch die öffentlich-rechtlichen Sender immer weiter zurück geht.
Während also der Markt immer vielfältiger wird und die Erlöse zurückgehen, ist und wird der unabhängige Verleih immer mehr als Ko-Finanzierungspartner des Produzenten gefordert und verliert essentielle Absicherungen des unternehmerischen Risikos durch Rechtebeschneidungen zugunsten öffentlich-rechtlicher Sender.
Lag in den letzten FFG-Novellierungen stets der Schwerpunkt auf der Stärkung des Produzenten, fordern wir jetzt eine Neujustierung, mit der die Vermarktung der Filme in den Fokus der Betrachtung gestellt wird! Denn: Was nützen immer mehr deutsche Produktionen, die ohne eine relevante Kampagne ins Kino gebracht werden und somit keine Wahrnehmung und damit auch keine gesellschaftliche Relevanz mehr erfahren?!
Um gute Verleiharbeit auch weiterhin zu ermöglichen sollten bei der Novellierung daher folgende Punkte berücksichtigt werden:
1. Umdenken in der Vergabe der Fördermittel
Aus unserer Sicht ist es essentiell, dass ein Umdenken in der bisherigen Verteilung der Fördermittel stattfindet. Während die Produktionsförderungen und damit die Zahl der hergestellten Filme von Jahr zu Jahr steigen und immer neue Instrumente zur Filmfinanzierung etabliert wurden, stagniert die Höhe der Verleihförderung und die Besucherzahlen gehen zurück. Gleichzeitig beklagen inzwischen alle Branchenteilnehmer die geringe Sichtbarkeit deutscher Produktionen. Wir plädieren daher für eine deutliche Erhöhung der Verleihfördermittel. Ansonsten wird hier ein massives Ungleichgewicht zwischen Produktion und Vermarktung nur weiter verfestigt. Auf Bundesebene sollten über alle Förderinstrumente hinweg mindestens 30% der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel für eine Stärkung der Filmvermarktung verwendet werden. In diese Forderung beziehen wir auch ganz klar ein Förderinstrument wie den DFFF ein, der bisher nur die Filmproduktion, jedoch nicht die Vermarktung fördert.
Im Haushalt des BKMs stehen aktuell weniger als 0,5% der Filmfördermittel (0,82 Mio.) für die Filmvermarktung zur Verfügung, während 85% (160 Mio.) in die Produktionsförderung von Kinofilmen und die Serienförderung fließen. Konkret fordern wir hier, dass zukünftig mindestens 15% der DFFF-Mittel und der selektiven BKM Produktionsfördermittel der Filmvermarktung zur Verfügung stehen müssen.
2. Sitz im Verwaltungsrat
Die AG Verleih fordert zum wiederholten Male einen eigenen Sitz im FFA Verwaltungsrat.
Unser Verband mit mehr als 30 Mitgliedern, die insbesondere im Arthouse-Bereich eine nicht zu unterschätzende wirtschaftliche Bedeutung haben und für eine einzigartige kulturelle Vielfalt stehen, muss sich in diesem Gremium wiederfinden. Fast ausschließlich durch die Risikobereitschaft und Verleiharbeit unserer Mitglieder kommen Filme aus den Wettbewerben der internationalen A-Festivals in die deutschen Kinos. Nicht zuletzt deswegen fordern wir erneut eine Repräsentanz unserer Positionen im Verwaltungsrat durch einen eigenen, dauerhaften Sitz.
3. Echte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Wir plädieren für eine neue Vergabepolitik unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit vieler Arthouse-Produktionen. Gerade kleinere und mittlere Filme erfüllen in gleichem, wenn nicht sogar deutlich höherem Maße, ihren Beitrag zur Rückführung der gewährten Fördermittel, im Gegensatz zu vielen hoch budgetierte Produktionen. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sollte nicht mehr nur alleine an den absoluten Besucherzahlen, sondern an dem Verhältnis von Förderung und Kinobesuchern festgemacht werden. Auch um diese Wirtschaftlichkeit zu fördern und den wirtschaftlichen Erfolg zu belohnen, sprechen wir uns dafür aus, dass rückgezahlte Förderdarlehen zu 50% zurück in den Pool fließen und zu 50% dem Antragssteller als revolvierende Förderung wieder zur Verfügung gestellt werden.
4. Anerkennung von Vorlaufkosten als Verleihvorkosten
Weiterhin fordern wir die längst überfällige Anerkennung von im Vorfeld der Herausbringung anfallenden Kosten. Anders als in der Produktion werden im Verleih sämtliche im Vorfeld anfallenden Kosten wie Lektorat, produktionsbegleitende Verleiharbeit, Testscreenings, Software, etc. nicht als Teil der Vorkosten anerkannt und müssen allein aus dem Verleihanteil bestritten werden. Dies ist eine Ungleichbehandlung der Marktpartner und führt zu einer Verschärfung der ohnehin angespannten wirtschaftlichen Situation. Wir plädieren daher für eine pauschale Anrechenbarkeit der Vorlaufkosten in Höhe von 10% als Verleihvorkosten, gedeckelt bei maximal 20.000,- Euro, nicht zuletzt um endlich auch eine Harmonisierung auf Europäischer Ebene zu erreichen.
5. Entpflichtung von der Herausbringung
In den letzten Jahren ist ganz deutlich geworden, dass es den Markt negativ beeinflusst, wenn ein Film nur aufgrund der DFFF-Verpflichtung gestartet werden muss, obwohl der Film trotz bester Produktions-Voraussetzungen wider Erwarten keine Kinoqualität entwickelt hat. Wir plädieren für eine Möglichkeit zur Entpflichtung von der Herausbringung, ohne dass dem Produzent daraus Nachteile entstehen. Um die Finanzierungsinstrumente vor dem Zugriff reiner TV-Produktionen zu schützen, schlagen wir konkret vor, dass eine Entpflichtung nur dann statt finden kann, wenn die FFA und der federführende Länderförderer eine Verleihförderung für den konkreten Film ablehnen.
6. Anerkennung der Gesetzesform
Wir fordern, dass die FFA ihrem Geschäftsauftrag nachkommt. Dies sollte nur auf Basis des FFG und der von der Richtlinienkommission erarbeiteten Richtlinien geschehen. Eine Berufung auf Leitlinien und geübte Spruchpraxis widerspricht unserer Meinung nach der Erfüllung des Geschäftsauftrages und führt zur Intransparenz in den Förderentscheidungen und kann nicht im Sinne der Filmförderanstalt sein.
7. Sperrfristen
Wir sprechen uns klar für die Beibehaltung der Sperrfristen aus.
8. Home Entertainment / Folgeauswertung
Wir sind für die Anerkennung des Royalty-Modells bei der Videoauswertung durch das FFG, das bisher nur auf gesonderten Antrag zugelassen wurde, die Produzenten jedoch nachweislich nur in den seltensten Fällen schlechter stellt. Ebenso fordern wir, dass Erlöse aus den Folgeverwertungsstufen, die immer zur Absicherung der risikobehafteten Kinoauswertung zählten, auch weiterhin ohne Beschränkungen solange beim Verleih verbleiben müssen, bis die Investitionen in die Kinoauswertung erwirtschaftet sind. Die Nutzung dieser Rechte, vor allem in den Mediatheken öffentlich-rechtlicher Sender, ist mit dem Verleih abzustimmen und darf die Auswertung der Folgeverwertungsstufen nicht behindern.
9. Neustrukturierung der Medialeistungen
Die TV-Anstalten zahlen bis auf das ZDF ihren Beitrag zur FFA in Form von Sachleistungen, den „Medialeistungen“. Die Medialeistungen sind in ihrer derzeitigen Form eine als Zuschuss gewährte „On-the-top“-Förderung, von der die meisten potentiellen Antragsteller ausgeschlossen sind. Es ist schwer nachvollziehbar, warum der von den TV-Anstalten beigesteuerte Anteil an der Filmförderung in einem gesonderten Topf zu besonderen Bedingungen vergeben wird, wobei zusätzlich die Listenpreise der TV-Werbung ohne marktübliche Rabatte zugrunde gelegt sind. Wir schlagen deshalb vor, dass die TV-Anstalten - wie alle anderen Einzahler - Barmittel in den FFA-Förderhaushalt einzahlen. Sollte keine diesbezügliche Regelung getroffen werden, plädieren wir für eine Integration der Medialeistungen in die reguläre Fördervergabe als Darlehensförderung.
In der AG Verleih sind derzeit 32 unabhängige Filmverleih-Firmen zusammengeschlossen. Unsere Mitgliedsunternehmen zeichnen sich durch eine einzigartige nationale und inter-nationale Programm-Vielfalt aus und repräsentieren künstlerische Qualität und kommerziellen Erfolg.
2. april 2015
Unabhängige Filmverleihfirmen sind die treibende Kraft bei der Verbreitung Europäischer Filme innerhalb der Europäischen Union. Sie bringen Filme mit großem Engagement heraus. Sie knüpfen starke Netzwerke mit Regisseuren, Produzenten und Weltvertriebsfirmen überall in Europa. Strategien zur Herausbringung werden für jeden Film individuell entwickelt. Unabhängige Verleiher sind wichtige Partner für unabhängige Produzenten. Unabhängige Verleiher sollten folgerichtig die Verbündeten der Europäischen Kommission sein, da wir beide dieselbe Vision haben: europäische Filme einem europäischen Publikum zugänglich zu machen. Dennoch plant die Europäische Kommission das europäische Urheberrecht zu ändern und einen einzigen europäischen Markt zu schaffen. Diese Absichten bedrohen die Existenz der unabhängigen europäischen Filmverleiher und Produzenten. Letztendlich würden europäische Filme komplett verschwinden.
Filmfinanzierung in Europa hängt von Investitionen aus verschiedenen Ländern ab, von den Vorverkäufen in verschiedene Territorien und der Akquise von Geld um die Finanzierung zu schließen. Das Prinzip der territorialen Lizensierung abzuschaffen, würde nicht nur solche Netzwerke der Finanzierung zerstören. Es würde auch das Geschäftsfeld Filmverleih ausschließlich einigen wenigen multinationalen Konzernen überlassen. Diese würden Filme nicht nach den Bedürfnissen verschiedenartiger Märkte auswählen. Genauso wenig würden sie eine signifikante Anzahl an Europäischen Filmen erwerben und herausbringen.
Unabhängige europäische Verleiher müssen viele Fakten und Umstände bedenken, wenn sie ihre Herausbringungsstrategien planen: Gibt es nationale oder lokale Festivals, auf denen ein Film beworben werden kann? Können örtliche Ferien helfen, einen Film erfolgreicher zu machen? Sind Regisseure und Darsteller verfügbar für eine Promotiontour? Was ist mit der Presse? Sie müssen das ideale Startwochenende für den jeweiligen Film finden. Und außerdem: Sie werden die Arthouse-Kinobetreiber ihres Landes, die den Film spielen werden, nach ihrer Expertise fragen. Alle diese Dinge bedürfen einer genauen Kenntnis des jeweiligen nationalen Marktes. Sogar multinationale Konzerne behandeln einen Kinostart verschieden von Land zu Land. Sie benutzen individuelle Werbegestaltungen und individuelle Pressebetreuung und Promotion für jedes europäische Land. Same-day-Starts in ganz Europa im Kino oder online bedeuten Einschnittefür die gesamte Verwertungskette von Kinos, Verleihern, Weltvertrieben und Produzenten. Es würde innerhalb von kurzer Zeit zu einem Ausbluten der fragilen Europäischen Filmindustrie führen. Die europäischen Bürger würden europäische Filme dann nicht früher sehen, sondern gar nichtmehr. Anstatt die europäische Filmindustrie zu bedrohen, sollte ein neues europäisches Urheberrecht gestaltet werden, das die nationalen Märkte schützt. Der europäische Film muss unterstützt werden, damit er sein internationales Publikum findet.
Ein einziger europäischer Markt, bereinigt um die gesamte unabhängige Filmindustrie, wird nur noch als Futternapf für Hollywood oder vielleicht irgendwann bald Bollywood dienen. Unabhängige Arthouse-Filme herauszubringen wird schwieriger von Jahr zu Jahr. Aber wir glauben an unsere Arbeit und wir teilen die Visionen unserer Regisseure. Und wir zählen darauf, dass die unabhängigen europäischen Verleiher und die Europäische Kommission dieselbe Vorstellung zur Stärkung der europäischen Filmindustrie haben. Eine Vorstellung, die europäischen Filmen heute und in der Zukunft die Chance gibt, von einem europäischen Publikum gesehen zu werden.
AG Verleih