Grundsätzlich begrüßen wir, dass es auch weiterhin eine kulturelle Fördersäule gibt, um den Bedürfnissen unterschiedlicher Filme und Filmherausbringungen gerecht werden zu können. Auch die Signale, die Verleihförderung spürbar zu erhöhen, begrüßen wir. Zur Beurteilung der Richtlinie sind Informationen über die vorgesehene Gesamtfördersumme der Verleihförderung durch die jurybasierte Filmförderung des Bundes unabdingbar. Aus unserer Sicht werden mindestens 2,5 Millionen Euro plus benötigt, wenn die Sichtbarkeit kulturell bedeutsamer Filme spürbar erhöht werden soll.
Um zu beurteilen, wie sich die Situation des Filmverleihs am Ende darstellt, kann der vorgelegte Richtlinienentwurf für die jurybasierte Filmförderung des Bundes nur zusammen mit dem finalen Referentenentwurf zum FFG und den Säulen Investitionsverpflichtung und Steueranreizmodell beurteilt werden. Der aktuelle Entwurf zur Novellierung des FFG stellt eine Schlechterstellung des Verleihs dar. Es sind weniger absolute Mittel für Verleih aus diesem Förderbereich vorgesehen. Der Verleih findet zudem keine Berücksichtigung im Steueranreizmodell, obwohl es unlogisch ist, dass mit Steuermitteln geförderte Filme nicht in der Kinoauswertung zu fördern.
Es fehlt die Nachbesserung für bessere Planbarkeit und Vereinfachung
Die vorliegende Richtlinie orientiert sich fast vollständig an dem bestehenden Modell der BKM-Förderung. Der wesentlichste Unterschied liegt in der Anhebung der Höchstfördersumme von 100.000 auf 150.000€ pro Projekt.
Nach den Signalen aus den Vorgesprächen und dem wiederholt von der BKM vorgetragen Bekenntnis zu einer spürbaren Novellierung in der kulturellen Filmförderung hatten wir wesentlich mehr Innovation erwartet. Unsere Ideen, den Fördermechanismen zu vereinfachen, mehr Planbarkeit für Herausbringungsfinanzierungen zu schaffen und einer größere Verhandlungsfreiheit für Verträge mit Produzent*innen zu erhalten, werden in keinster Weise aufgenommen oder berücksichtigt.
Will man die Sichtbarkeit des künstlerisch-kreativen deutschen Kinofilms beim Publikum stärken, muss Verleih als Geschäftsmodell attraktiver gemacht werden. Sonst werden sich immer mehr Unternehmen vom deutschen Arthouse-Kinofilm abwenden und auf europäische und internationale Stoffe ausweichen. Oder Unternehmen, die sich um die Herausbringung von deutschen Arthouse-Kinofilm verdient gemacht haben, werden vom Markt verschwinden. Die Filme sind dann für das Kino produziert, aber die Menschen werden sie dort nicht mehr sehen können.
Kulturelle Förderentscheidungen bleiben für unsere Mitglieder weiterhin ein Glücksspiel mit hohem zeitlichem Vorlauf:
- In der Vergangenheit hat die Fördervergabe per Jury zu einigen fragwürdigen Entscheidungen geführt, letzte prominente Beispiele der Nichtförderung sind beispielsweise DIE THEORIE VON ALLEM von Timm Kröger (Teilnahme am Wettbewerb der Filmfestspiele Venedig, dreifach ausgezeichnet auf dem Deutschen Filmpreis), IRGENDWANN WERDEN WIR UNS ALLES ERZÄHLEN von Emily Atef (Berlinale-Wettbewerb), IN MY ROOM von Ulrich Köhler (Cannes: Un certain regard) oder MUSIC von Angela Schanelec (Berlinale-Wettbewerb). Die genannten Festivalteilnahmen fanden allesamt VOR der Einreichung von Förderanträgen statt, waren der Jury also bekannt.
- Gerade kulturell anspruchsvollere Kinofilme und Filme mit gesellschaftlich aktuellen Themen sind herausfordernd und erheblich risikobehafteter in Herausbringung und Finanzierung. Ergebnisse aus Jurysitzungen sind nicht planbar, dazu kommen die hohen zeitlichen Sitzungsabständen. Das erschwert zeitnahe Kinostarts, bei aktuellen Themenwie auch bei erfolgreichen Festivalbeiträgen.
Zur vollständigen Stellungnahme: