Die Politik ist für die Novellierung der Filmförderung mit dem Ziel angetreten, die Situation für den deutschen Film maßgeblich zu verbessern und zukunftsgewandt aufzustellen. Ein Kernpunkt war dabei die Sichtbarkeit deutscher Kinofilme zu erhöhen und wesentlich mehr Besucher*innen für das deutsche Kino zu gewinnen. Punkt 6 des von Claudia Roth letztes Jahr vorgestellten 8-Punkte-Plans fokussierte daher auch sehr explizit eine spürbare und strukturelle Stärkung des Verleihs, der die gesamte Kampagnenarbeit zu Kinostarts verantwortet.
Es braucht mehr Gewicht für die Auswertung
Aber wo ist auf der Zielgeraden der Reform politikseitig die Idee für die Verleihstärkung? Die Produktion wird nach jetzigem Stand mit einer spürbaren Reform gestärkt: einer Neuaufstellung mit Steueranreiz, Investitionsverpflichtung, Kuratorium junger Film, d.h. hier sind exponentiell mehr Mittel ermöglicht. Im neuen FFG stehen dem Bereich Verleih hingegen absolut weniger Fördermittel als bisher zur Verfügung (trotz leichter prozentualer Erhöhung der Verteilung). Mit der kulturellen Verleihförderung wird diese Lücke der Verleihförderung nur teilweise ausgeglichen. Im Steueranreizmodell müsste Verleih mit bedacht werden für eine sinnvolle Reform – bisher gibt es hierzu keine positiven Signale. D.h. de facto gibt es keine Lösung für die Auswertung.
Verleiharbeit ist entscheidend für die Sichtbarkeit und den Publikumserfolg von Filmen
Verleihe machen eine immens komplexe, herausfordernde Arbeit, die unverzichtbar für den Erfolg des deutschen Films ist. Denn der beste Film wird ohne die Arbeit des Verleihs kein Publikum finden. Wird das Geschäftsmodell unabhängiger Verleihe, nämlich deutsches Kino zum Publikum und damit zum Erfolg zu bringen, weiterhin beschnitten und nicht durch sinnvolle Fördermodelle gestärkt, laufen wir Gefahr, dass deutsche Kinofilme – einschließlich Debutfilmen, Festivalfilmen, Dokumentarfilmen, politischem Kino, progressivem Kino – keine Besucher*innen mehr machen bzw. überhaupt nicht ins Kino kommen, was Förderungen im Produktionsbereich ad absurdum führt.
Diese Woche lesen Sie im Bundestag den Gesetzesentwurf für den Bereich FFG. Wir möchten Ihnen dafür gerne nochmal explizit die Verleih- und Auswertungsperspektive mitgeben. Wichtig ist, dass das die Filmförderreform immer im Gesamten betrachtet wird. Für den Bereich FFG-Novellierung fordern wir:
1. Umverteilung des FFA-Topfes: Die bisherige Aufstockung auf 25% ist Kosmetik, da es sich in absoluten Zahlen um KEINE Verbesserung handelt. Es wird noch nicht einmal der Status Quo zu erhalten. Wir fordern den entscheidenden Schritt zu gehen und 35% zugunsten der Verleihe festzulegen. Umso mehr da Verleih entgegen der Bemühungen bisher nicht im Steueranreizmodell berücksichtigt wird.
2. Den Verbleib der Referenzmittel beim Verleih und somit keine Weitergabe im Erfolgsfall wie bisher an die Produzenten als Lizenzinhaber, um Innovationen möglich zu machen und Verleihstrukturen zukunftsfähig aufzustellen. Mittelständische Unternehmen müssen gegenüber global agierenden Konzernen gestärkt werden, will man den Mittelstand und gleichzeitig die Vielfalt von Filmen erhalten.
3. Die Einhaltung der in der Branchenvereinbarung festgelegten Sperrfristen, auf die sich alle beteiligten Akteure in einem einjährigen Prozess mit viel Kompromissbereitschaft geeinigt haben. Die Sperrfristen sind elementar um Verleih als Geschäftsmodell, vor allem auch für unabhängige Verleihe, zu erhalten.
4. Die Berücksichtigung des Verleihs im geplanten Steueranreizmodell, denn es ist nur konsequent geförderte Filme auch auf dem Weg zu seinen Zuschauer*innen zu fördern.
Zur vollständigen Stellungnahme: