Pressemeldung zum FFG-Entwurf: Der deutsche Kinofilm steht auf dem Spiel – wird deutscher Film unattraktiv für Verleihe?

Vom „großen Wurf“ für eine Stärkung des deutschen KINOFILMS ist der aktuelle Vorschlag zur Novellierung der Filmförderreform mit den Bausteinen FFG, jurybasierte kulturelle Förderung, Steueranreizmodell und Investitionsverpflichtung meilenweit entfernt. Die für die Kinoauswertung relevanten Akteure wurden in der FFG-Überarbeitung ignoriert – trotz des branchen- und politikweiten Konsens, dass im Bereich der Kinoauswertung dringend nachgebessert werden muss, will man auch zukünftig deutsche Kinoerfolge haben.

Der aktuelle Referentenentwurf zum neuen FFG ist eine offene Abkehr vom Kino.

Der jetzige Gesetzesentwurf macht den deutschen Kinofilm zunehmend unattraktiv als Geschäftsmodell für Filmverleihe. Es besteht die Gefahr, dass deutsches Arthousekino zukünftig nicht mehr stattfindet.

Wir fordern eine spürbare Nachbesserung für die Auswertung in den Entwürfen der Filmförderung, um den deutschen Kinofilm, v.a. auch den künstlerisch herausragenden Kinofilm, zumindest zu erhalten und am besten auch zukunftsfähig zu machen:

  • Die Herausbringung unabhängiger Filme muss als Geschäftsmodell erhalten bleiben. Wir fordern, unabhängigen Filmverleihen nicht ihre Geschäftsgrundlage zu nehmen! Die Einhaltung der in der Branchenvereinbarung festgelegten Sperrfristen ist unabdingbar. Es wäre ein fatales Zeichen, wenn sich der Gesetzgeber zu Gunsten von Senderinteressen hier einfach über die Branche hinwegsetzt.
  • Wir fordern eine andere Gewichtung der FFA-Förderungen mit mindestens 35% Anteil für Verleihförderung (§137), um zumindest den aktuellen Status quo an Verleihförderung zu erhalten und die Sichtbarkeit deutscher Kinofilme weiterhin möglich zu machen. Die Breite und Vielfalt des deutschen Kinofilms verschwindet sonst in der Bedeutungslosigkeit.
  • Wir fordern den Verbleib der Verleihreferenzmittel im Erfolgsfall beim Verleih. Nur so kann sichergestellt werden, dass Verleihe in dringend benötigte Innovationen investieren können, strukturell unterstützt und zukunftsfähig gemacht werden.
  • Wir fordern eine Berücksichtigung von Verleih im Steueranreizmodell, da es nur logisch wäre, dass mit Steuermitteln finanzierte Kinofilme auch in der Auswertung entsprechend unterstützt werden.
  • Wir fordern eine spürbar besser ausgestattete kulturelle Förderung für deutsches Arthouse-Kino, das gesellschaftliche Debatten antreibt und Identität stiftet. Für Verleihförderung müssen mindestens 2,5 Millionen Euro zur Verfügung stehen – unabhängig von der Haushaltslage.

„Die jetzigen Reformentwürfe bedeuten in dieser Form eine Schlechterstellung der Verleiharbeit, gerade für unabhängige Verleihe. Damit verfehlen sie das ursprünglich formulierte Ziel der BKM, endlich mehr Gewicht auf die Auswertung zu legen. Es stünde faktisch weniger Geld für Verleihförderung aus FFA-Mitteln zur Verfügung als bisher. Zudem werden zu Gunsten der Sender und trotz erfolgreich erzielter Branchenvereinbarung Refinanzierungsmöglichkeiten von Kinofilmen beschnitten. Erschwerend kommt hinzu, dass die finanzielle Ausstattung der kulturellen Juryförderung noch vage ist.
Wir brauchen für den künstlerisch herausragenden deutschen Kinofilm zum einen ein ernstzunehmendes Geschäftsmodell, zum anderen aber auch die politische Unterstützung, um die Rahmenbedingungen dafür zu definieren. Der Förderung von Produktion, Auswertung und Kino muss ein stringentes Konzept zugrunde liegen, dass die Interessen alle Branchenteilnehmer im Fokus hat. Sonst wird es perspektivisch keine deutschen Arthouse-Filme mehr im Kino geben.“, so Björn Hoffmann, Vorstand der AG Verleih.