Gestern stellte die Beauftragte des Bundes für Kultur und Medien ihren Entwurf für die Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG) der Presse vor. In den vorliegenden Reformplänen sehen wir eine völlig unangemessene Gewichtsverschiebung in Richtung Streaming und TV. Eine starke Auswertung ist Voraussetzung für den Publikumserfolg deutscher Kinofilme. Verleih und Kino wurden leider nicht entsprechend mitgedacht, sodass wir das erklärte gemeinsame Ziel der acht Branchenverbände, 35 Millionen Zuschauer für den deutschen Film zu begeistern, in der Form nicht erreichen werden. Der vielfach beschworene Satz, die Herausbringung deutscher Kinofilme zu stärken ist verschwunden. Eine nachhaltige Stärkung des Kinofilms und seiner Sichtbarkeit wurde leider verpasst, es fehlt ein überzeugendes Konzept für den Erfolg geförderter Filme an der Kinokasse oder auf Festivals.
Der Gesetzentwurf spiegelt Partikularinteressen einzelner Branchenteilnehmer im Gesetzgebungsprozess. So wurde ein Schulterschluss der Branche leider nicht genutzt, um den Verleih im Steueranreizmodell mitzudenken. Es wurde die Chance auf ein innovatives Förderinstrument vergeben, welches eine europaweite Leuchtturmfunktion hätte haben können. Im Sinne des Erfolges des deutschen Kinofilmes hätten wir einen ganzheitlicheren Ansatz gebraucht.
Ausdrücklich begrüßen wir die Vereinfachung und den Übergang zu automatischen Förderinstrumenten im Rahmen der vorgestellten Pläne. Wenn die FFA zukünftig auch den kulturell wichtigen Film und dessen Auswertung, bisher im Bereich der BKM, verantwortet, braucht es aber
- eine entsprechende höhere finanzielle Gesamt-Ausstattung für Verleih
- einen politischen Rahmen, um den kulturell wertvollen Film innerhalb der FFA fest zu verankern.
Eine funktionierende demokratische Gesellschaft braucht die unabhängigen, kulturell und gesellschaftlich wichtigen Filme.